Wenn Sie für eine Veranstaltung gerne unser Gelände und/oder Räumlichkeiten nutzen möchten, so können Sie folgend eine Reservierung vornehmen.
Wir kontaktieren Sie dann gerne und besprechen weitere Details.
Nutzung der Räumlichkeiten im NIZ
durch Vereinsmitglieder
• grundsätzlich nur durch Mitglieder des Vereins möglich, auch aus haftungsrechtlichen Gründen. Mindestmitgliedschaft von 5 Jahren ist Voraussetzung, Ausnahmen werden durch den geschäftsführenden Vorstand geregelt.
Nutzung der Räumlichkeiten durch externe Vereine
• Externe Vereine sollten Bezug auf Umwelt / Natur / Naturschutz / Umweltschutz haben.
• Ausnahmen : Gremien der Gemeinde Hasselroth, und andere Gemeindekörperschaften, wie z.B. Sport- und Kulturring, Heimat und Geschichtsverein, Obst- und Gartenbauvereine etc.